Katzenschutzverordnung

Neue Katzenschutzverordnung im Landkreis Miltenberg

Seit dem 10. Juli 2025 gilt für alle 32 Kommunen im Landkreis Miltenberg die Katzenschutzverordnung. Sie schreibt vor, dass eine Freigänger-Katze kastriert, gekennzeichnet und registriert sein muss. Das schützt nicht nur die Populationen von verwilderten Hauskatzen, sondern auch unsere eigenen Stubentiger – und verhindert, dass noch mehr ungewolltes Katzenelend auf den Straßen entsteht.

Doch wir wissen:
Gerade Haushalte mit geringem Einkommen, die oft schon mit vielen Herausforderungen kämpfen, stoßen bei den Kosten für eine Kastration schnell an ihre Grenzen. Dabei sind ihre Katzen für sie meist viel mehr als nur Haustiere – sie sind treue Gefährten und oft der wichtigste Halt im Alltag. 💕

Damit niemand seine Katze abgeben muss, unterstützen wir:
Wir übernehmen einen Großteil der Kastrationskosten, damit die Umsetzung der Verordnung nicht am Geld scheitert. Der Katzenhalter zahlt nur einen kleinen Eigenanteil.

So bleibt die Katze, wo sie hingehört – bei ihrem Menschen. Und gleichzeitig leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag, um das Leid der vielen Straßenkatzen im Landkreis zu verringern.

Verordnung des Landkreises Miltenberg

Die Verordnung finden Sie hier.

Finanzielle Unterstützung

Wir helfen bei der Beantragung von Zuschüssen aus unserem Kastrationsfond um sie bei den Kosten zu unterstützen.

Vermittlung von Tierärzten

Wir vermitteln an der Aktion teilnehmende Tierärzte aus dem Landkreis Miltenberg.

Wir lassen Sie nicht allein

Wir zeigen Ihnen, wie als einkommensschwacher Haushalt im Landkreis Miltenberg unkompliziert die Kastration Ihrer Freigänger-Katze organisiert werden kann und Sie so aktiv Tierschutz betreiben.

1

Erster Schritt: Beratung erhalten

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Informationen zur Katzenschutzverordnung und den finanziellen Unterstützungen für die Kastration zu erhalten.

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Zweiter Schritt: Kastration

Wir helfen Ihnen, einen Termin bei einer teilnehmenden Tierarztpraxis zu finden, die die Kastration durchführt.

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Dritter Schritt: Registrierung

Nach der Kastration helfen wir Ihnen gerne bei der Registrierung ihres Stubentigers bei einem Haustierregister.

Hilfe speziell für einkommensschwache Haushalte

Hier finden Sie klare Antworten auf wichtige Fragen zur Katzenschutzverordnung und Kastrationshilfe im Landkreis Miltenberg.

Wer kann die Kastrationsförderung in Anspruch nehmen?

Einkommensschwache Haushalte aus dem Landkreis Miltenberg erhalten finanzielle Unterstützung bei der Kastration ihrer Freigänger-Katze.

Warum ist die Kastration von Freigänger-Katzen wichtig?

Sie verhindert unkontrollierte Vermehrung auch bei verwilderten Hauskatzen und verringert so das Leid.

Wie läuft die Anmeldung zur Kastration ab?

Sie können unser Online Formular nutzen und alle notwendigen Informationen und Dokumente bereitstellen oder Sie nutzen klassisch das Antragsformular, füllen es aus und schicken es per E-Mail oder postalisch.

Welche Vorschriften gelten im Landkreis Miltenberg?

Die Katzenschutzverordnung verpflichtet zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung freilaufender Katzen zum Schutz anderer Freigänger sowie zur Reduzierung verwilderter Hauskatzen.