Finanzierung des Fonds

Die an der Aktion beteiligten Vereine, zahlen in den Kastrationsfond ein in den weitere Spendengelder einfließen. Der Kastrationsfond ist zeitlich befristet und geht testweise vom 01.01.2026 bis zum 01.03.2026 oder schon vorher wenn die Mittel erschöpft sind. Die Vergabe von Zuschüssen erfolgt ausschließlich aus den aktuell verfügbaren Mitteln; es besteht kein Anspruch auf Förderung. Wird das Fondsvermögen vollständig aufgebraucht vor Ende der Testphase, sind bis zu einer Wiederauffüllung durch Spenden oder neue Zuwendungen keine weiteren Unterstützungen möglich.
Sofern durch zusätzliche Spenden oder Fördermittel wieder ausreichende Mittel bereitgestellt werden, kann der Fond weitergeführt oder die Förderperiode verlängert werden. Entscheidungen über Auszahlung, Reihenfolge der Bewilligung und Fortführung des Fonds obliegen den beteiligten Vereinen.
Wie es funktioniert
Dieser Abschnitt erklärt den Schritt-für-Schritt-Prozess und hilft Antragsstellern zu verstehen, wie sie sich für den Kastrationsfond anmelden können.


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Schritt Eins: Antrag stellen
Sie füllen einen Antrag aus, unterschreiben eine Datenschutzerklärung und senden uns die erforderlichen Nachweise zu, dass Sie den Kastrationsfond in Anspruch nehmen dürfen.
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Schritt Zwei: Prüfung
Wir prüfen ob sie anhand der eingereichten Dokumente für den Kastrationsfond berechtigt sind.
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Schritt Drei: Vorkontrolle
Ein Vertreter einer der drei Vereine wird mit Ihnen einen Termin vereinbaren für die Vorkontrolle. Bei der Vorkontrolle erfassen wir die zu kastrierende Katze, für die der Antrag gestellt wurde. So stellen wir sicher, dass es sich um Ihre Tiere handelt. Ein Impfpass oder andere Nachweise sind dabei sehr hilfreich.
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Schritt Vier: Kastrationsgutschein
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen personalisierten Kastrationsgutschein, der den größten Teil der Kosten abdeckt. Sie selbst zahlen nur den vereinbarten Eigenanteil direkt beim Tierarzt.
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Schritt Fünf: Kastration
Den Kastrationstermin vereinbaren Sie mit einem der kooperierenden Tierärzte. Am Tag der Kastration legen Sie den Gutschein zusammen mit Ihrem Personalausweis vor und zahlen Ihren Eigenanteil.
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Schritt Sechs: Registrierung
Nach der Kastration kümmern wir uns um die Registrierung ihrer Katze bei einem Haustierregister.

Wichtige Hinweise
- Der Kastrationsfond kann nur für Kastration und Kennzeichnung (Chip) genutzt werden.
- Andere tierärztliche Behandlungen müssen von Ihnen selbst getragen werden.
- Nach erfolgter Kastration müssen Ihre Katze und Ihre persönlichen Daten in einem offiziellen Haustierregister eingetragen werden – so ist Ihr Tier dauerhaft geschützt und registriert.
- Die am Kastrationsfond beteiligten Vereine übernehmen keine Haftung für entstehende Schäden oder den Tod des Tieres im Zusammenhang mit der Durchführung tierärztlicher Maßnahmen. Für weitergehende Ansprüche haften ausschließlich die ausführenden Tierärztinnen und Tierärzte im Rahmen ihrer Berufshaftpflicht