FAQ

Hilfe speziell für einkommensschwache Haushalte

Hier finden Sie klare Antworten auf wichtige Fragen zur Katzenschutzverordnung und Kastrationshilfe im Landkreis Miltenberg.

Wer kann die Kastrationsförderung in Anspruch nehmen?

Einkommensschwache Haushalte aus dem Landkreis Miltenberg erhalten finanzielle Unterstützung bei der Kastration und Kennzeichnung ihrer Freigängerkatze.

Warum ist die Kastration von Freigänger-Katzen wichtig?

Sie verhindert unkontrollierte Vermehrung auch bei verwilderten Hauskatzen und verringert so das Elend.

Wie läuft die Anmeldung zur Kastration ab?

Sie können unser Online-Formular nutzen und alle notwendigen Informationen und Dokumente bereitstellen oder Sie nutzen klassisch das Antragsformular, füllen es aus und schicken es entweder per E-Mail an info@kastration-ist-tierschutz.de oder postalisch an:
Tierrettung Untermain e.V.
Rotwasserstr. 5
63743 Aschaffenburg

Welche Vorschriften gelten im Landkreis Miltenberg?

Die Katzenschutzverordnung verpflichtet zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung freilaufender Katzen zum Schutz anderer Freigänger sowie zur Reduzierung verwilderter Hauskatzen. Katzen, die offensichtlich nicht kastriert sind oder keine Kennzeichnung (Transponder oder Tätowierung im Ohr) haben, dürfen eingesammelt und zum zuständigen Tierheim gebracht werden zur Kastration und/oder Kennzeichnung. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Was passiert, wenn meine nicht kastrierte und/oder gekennzeichnete Freigänger-Katze aufgegriffen wird?

Unkastrierte und nicht gekennzeichnete Katzen/Kater können von beauftragten Tierschutzvereinen eingefangen und kastriert werden. Die Kosten trägt der Tierhalter, wenn dieser ermittelt werden kann.

Wie hoch ist mein Eigenanteil pro Katze?

Aufgrund des unterschiedlichen Aufwands bei der Kastration von Katzen und Kater beträgt ihr Eigenanteil:

  • Katze (weiblich) 40 €
  • Kater (männlich) 27 €

Die Kosten für den Transponder (Chip) und den Schutzkragen werden auch durch uns übernommen.