Neue Katzenschutzverordnung im Landkreis Miltenberg
Seit dem 10. Juli 2025 gilt für alle 32 Kommunen im Landkreis Miltenberg die Katzenschutzverordnung. Sie schreibt vor, dass Freigängerkatzen kastriert, gekennzeichnet und registriert sein müssen. Das schützt nicht nur die Straßenkatzen, sondern auch unsere eigenen Stubentiger – und verhindert, dass noch mehr ungewolltes Katzenelend auf den Straßen entsteht.
Doch wir wissen:
Gerade Menschen mit geringem Einkommen, die oft schon mit vielen Herausforderungen kämpfen, stoßen bei den Kosten für eine Kastration schnell an ihre Grenzen. Dabei sind ihre Katzen für sie meist viel mehr als nur Haustiere – sie sind treue Gefährten und oft der wichtigste Halt im Alltag. 💕
Damit niemand seine Katze abgeben muss, unterstützen wir:
Wir übernehmen einen Großteil der Kastrationskosten, damit die Umsetzung der Verordnung nicht am Geld scheitert. Der Katzenhalter zahlt nur einen kleinen Eigenanteil.
So bleibt die Katze, wo sie hingehört – bei ihrem Menschen. Und gleichzeitig leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag, um das Leid der vielen Straßenkatzen im Landkreis zu


Verordnung des Landkreises Miltenberg
Die Verordnung finden Sie hier.
Finanzielle Unterstützung
Wir helfen bei der Beantragung von Zuschüssen aus unserem Kastrationsfond um sie bei den Kosten zu unterstützen.
Vermittlung von Tierärzten
Wir vermitteln an der Aktion teilnehmende Tierärzte aus dem Landkreis Miltenberg.
Unser Angebot für Sie
Wir zeigen Ihnen, wie Sie als einkommensschwache Person im Landkreis Miltenberg unkompliziert die Kastration Ihrer Freigängerkatze organisieren und so aktiv Tierschutz betreiben.
1
Erster Schritt: Beratung erhalten
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Informationen zur Katzenschutzverordnung und den finanziellen Unterstützungen für die Kastration zu erhalten.
2
Zweiter Schritt: Kastration planen
Wir helfen Ihnen, einen Termin bei einer Tierarztpraxis zu finden, die Kastrationen zu fairen Konditionen anbietet und kümmern uns um alle Formalitäten.
3
Dritter Schritt: Nachbetreuung sichern
Nach der Kastration unterstützen wir Sie bei der Pflege Ihrer Katze und geben Tipps, wie Sie langfristig zur Populationseindämmung beitragen können.
Hilfe speziell für finanzschwache Katzenbesitzer
Hier finden Sie klare Antworten auf wichtige Fragen zur Katzenschutzverordnung und Kastrationshilfe im Landkreis Miltenberg.
Wer kann die Kastrationsförderung in Anspruch nehmen?
Einkommensschwache Personen aus dem Landkreis Miltenberg erhalten finanzielle Unterstützung für Freigängerkatzen.
Warum ist die Kastration von Freigängerkatzen wichtig?
Sie verhindert unkontrollierte Vermehrung und schützt so das Katzenwohl langfristig.
Wie läuft die Anmeldung zur Kastration ab?
Melden Sie sich telefonisch oder online bei unserem Service für eine Terminvereinbarung.
Welche Vorschriften gelten im Landkreis Miltenberg?
Die Katzenschutzverordnung verpflichtet zur Kastration freilaufender Katzen zum Schutz der Population.